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AGB B2C

Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Privatkunden

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die umseitigen Vertragsbedingungen werden – sofern wir beweisen können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben – mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Sollten wir nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Angebots des Verbrauchers reagieren, ist kein Vertrag zustande gekommen und der Verbraucher somit nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3.Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

5. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

5.1. Wertsicherungsklausel

Für die innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsabschluss von uns zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise Festpreise. Für 49 RIS-Justiz RS0121395. – 43 – die danach zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise nach dem von […50] veröffentlichten […51] (abrufbar unter […52]) wertgesichert. Sie erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, welcher der Veränderung des Index vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Leistung frühestens abgerechnet werden darf, entspricht. Die derart angepassten Preise sind kaufmännisch auf ganze Cent-Beträge (auf oder ab-) zu runden. Wird die mit dem Preis abgegoltene Leistung verspätet erbracht, findet für den Zeitraum der Verspätung keine Preisanpassung zu unseren Gunsten statt, außer der Vertragspartner hat die Verspätung verschuldet.

6. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Der Kaufpreis ist als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrages in Höhe von 50 %, der Restbetrag spätestens bei Lieferung/nach Leistungserfüllung zu bezahlen, falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist.

9. Transport – Gefahrtragung

Die Lieferkosten in Höhe von … EUR (gemäß Angebot) trägt unser Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Risiko des Transportes tragen wir, sofern unser Vertragspartner nicht selbst den Beförderungsvertrag geschlossen hat, ohne dabei eine von uns vorgeschlagene Beförderungsmöglichkeit zu nützen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

13. Stornogebühren/Reuegeld

Der Käufer oder Werkbesteller hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reugeldes) von 50 % des Kaufpreises oder Werklohnes ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Auf das richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 7 KSchG wird hingewiesen.

14. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

15. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

18. Aufrechnung

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

20. Formvorschriften

An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

22. Gerichtsstandvereinbarung

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

24.3. Verzugszinsen bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern

Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für die vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte per anno.